REACH

Am 1. Juni 2007 ist die neue Chemikalien-Verordnung (EG) 1907/2006 zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) in Kraft getreten.

Mit dieser Verordnung wird das bestehende Chemikalienrecht grundlegend geändert und die Verantwortung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt in den Verantwortungsbereich der produzierenden Industrie übertragen.

Gemäß Artikel 5 der REACH-Verordnung "No Data No Market" können in Zukunft keine Stoffe im europäischen Wirtschaftsraum hergestellt oder aus Drittländern in die EU importiert werden, ohne dass diese vorher bei der Chemikalienagentur ECHA registriert wurden. Diese Regelung gilt dabei für den Stoff als solches, als Bestandteil einer Zubereitung oder von Erzeugnissen.

Nach REACH werden klassische Schleifmittel als Erzeugnisse angesehen. Stoffe in Erzeugnissen sind jedoch nur dann zu registrieren, wenn der Stoff bei der Anwendung des Erzeugnisses absichtlich freigesetzt wird. Es findet jedoch keine beabsichtigte Stofffreisetzung bei der Anwendung von Schleiferzeugnissen statt. Diese Position wird auch von der Federation of European Producers of Abrasives (FEPA) vertreten.

Gleiches gilt auch für Klebebänder bei denen auch keine absichtliche Freisetzung stattfindet.

Händler und private Verbraucher gelten im Rahmen von REACH nicht als nachgeschaltete Anwender. Allerdings müssen Händler sicherstellen, dass gemeinsam mit den verkauften Stoffen Sicherheitsinformationen (z. B. ein Sicherheitsdatenblatt) geliefert und relevante Informationen innerhalb der Lieferkette weitergegeben werden.

Die Firma A.S.T. liefert schon seit Jahren Sicherheitsdatenblätter bei Erstauslieferungen mit, bzw. stellt Ihnen diese auf Anforderung zur Verfügung.